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----- Original Message -----
From:
Detmar Hoeffgen
To:
JOLG Koblenz
Sent: Monday, January 31, 2011 5:31 PM
Subject: 1 Ws 563,564/10 Schreiben vom 17.1.2011
VROLG Blettner
Sehr geehrte gnädige Frau,
in o.a. Sache bitte ich um Weitergabe an den
BGH.
Meine Bemühung, die Sache durch Rücknahme der
Anklage zu beenden, hat sich wohl zerschlagen, da der Fraktionschef der
SPD Hartloff sich bis heute nicht geäußert hat.
Ich hatte die heutige Post noch abgewartet.
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Hier das Schreiben an Hartloff:
Ass.jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.5155597 Wöllstein Jochen Hartloff SPD-Fraktionschef Landtag Mainz
25.01.2011
Sehr geehrter Herr Hartloff,
in der Anlage finden Sie ein Schreiben der Vorsitzenden Richterin am OLG Blettner, in dem sie mich fragt, ob sie diesen (in seiner Gesamtheit verfassungswidrigen und einmalig schwachsinnigen) Fall dem Bundesgerichtshof vorlegen soll. Da sie mir einen Erledigungstermin benannt hat, bitte ich Sie, Herr Hartloff, mir bis zum 30.d.M. zu antworten. Falls nicht, werde ich Frau Blettner mitteilen, dass sie den Fall an den BGH abgeben soll. Gleichzeitig werde ich meine Webseiten mit dieser Entwicklung bereichern.
Ich denke, Ihre SPD hat mit Ihrem Justizminister unserem Land genug Schaden zugefügt. Soll zu der Ohrfeige vom Bundesverwaltungsgericht noch eine weitere vom Bundesgerichtshof zugefügt werden? Ist es so schwer zu erkennen, dass das Oberlandesgericht einen groben Denkfehler gemacht hat, der dem BGH sicher auffallen wird:
Wenn das Amtsgericht Alzey einen Briefkasten einrichtet, (hier den elektronischen), und diese Briefkastenadresse auf sämtliche Briefbögen druckt und damit allen Bürgern ohne Einschränkung anbietet, dann muss es sich das mit allen Konsequenzen zurechnen lassen. Das kann doch so schwer nicht sein!! Alle Darlegungen des OLG, was ich hätte noch zusätzlich machen müssen oder sollen, gehen voll an der Sache vorbei!
Es ist aus der ganzen Formal-Hackerei nochmals deutlich geworden, dass die Berufung auf jeden Fall verhindert werden muss, damit die Akteure, mehr noch die Akteusen dieses Possenspiels, nicht wegen Rechtsbeugung angeklagt und verurteilt werden. Zur Unzulässigkeit des Verfahrens und zum Beleidigungstatbestand will ich hier keine weiteren Ausführungen machen. Die Sachverhalte dazu finden Sie in meiner Berufungsbegründung: http://www.willkuerstaat.de/Beruf_1.htm
Sie und Ihre Parteigenossen können sich selbst und dem Land diese weitere Blamage ersparen.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, die unzulässige Anklage gegen mich aufrechtzuerhalten, da es keinen erkennbaren staatlichen Strafanspruch gegen mich gibt:
Wenn sich ein Rechtsanwalt beleidigt fühlt, gibt es den Privatklageweg. Zwingend! Wenn sich der frühere Leitende Oberstaatsanwalt Puderbach beleidigt fühlt, soll er mir mit offenem Visier gegenübertreten und keine Weiberröcke vorschicken.
Nur eins noch:
Hat ein Rechtsanwalt, der seine Mandantin zum Prozessbetrug verleitet, überhaupt eine schützenswerte Ehre??
Wenn Sie, Herr Hartloff, die Staatsanwaltschaft wie auch immer dazu bewegen können, die Anklage zurückzuziehen, ist dieses Aktenzeichen erledigt. Damit auch die Ohrfeige vom BGH. Und der galoppierende Ansehensverlust Ihrer Partei würde gebremst.
Meine beiden Webseiten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Das sollte zu denken geben!
Damit würde sich auch meine Strafanzeige gegen die Isabel Geis erübrigen, da die ganz offensichtlich angestiftet wurde.
Ob sich damit auch die Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht wegen der Unverhältnismäßigkeit der Computerbeschlagnahme erübrigt, wird von Verhandlungen über den Schadenersatz abhängen.
Dieses Schreiben leite ich in Kopie an einige Personen weiter, von denen ich annehme, dass sie an einer Lösung interessiert sind, zumal sie im März wieder gewählt werden wollen. Dazu gehört auch die Opposition.
Sie, Herr Hartloff, sollen die Verantwortung nicht alleine tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Anlage
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