Bundesverwaltungsgericht hebt Ernennung des OLG-Präsidenten auf

Donnerstag, 04.11.2010 | 18:05 Uhr Überraschung im Koblenzer Richterstreit: Die Stelle des Präsidenten am Oberlandesgericht (OLG) muss neu vergeben werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch der Klage des unterlegenen Bewerbers statt und hob die Ernennung des derzeit amtierenden OLG-Präsidenten Ralf Bartz auf.


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Bundesverwaltungsgericht hebt Ernennung des OLG-Präsidenten auf: Überraschung im Koblenzer Richterstreit: Die Stelle des Präsidenten am Oberlandesgericht (OLG) muss neu vergeben werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch der Klage des unterlegenen Bewerbers statt und hob die Ernennung des derzeit amtierenden OLG-Präsidenten Ralf Bartz auf.

Leipzig/Mainz (dapd-rps). Zugleich verpflichteten die Bundesrichter Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD), das Amt des OLG-Präsidenten 'aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens zu vergeben'.

Das Bundesverwaltungsgericht korrigierte damit die vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltung- und des Oberverwaltungsgerichts, vor denen der unterlegene Bewerber Hans-Josef Graefen, selbst Präsident am Koblenzer Landgericht, mit seiner Klage jeweils gescheitert war. Unmittelbar nach Eingang der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Mainzer Justizministerium hatte Bamberger Bartz, bis dahin Präsident des Landessozialgerichts, die Ernennungsurkunde ausgehändigt.

Diese sogenannte 'Blitz-Ernennung' hatte Bamberger eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts eingebracht, weil der Minister damit weitere rechtliche Schritte Graefens verhindert hatte. Erst durch diesen Spruch der Karlsruher Richter war der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht überhaupt möglich geworden, wo sich die Richter nun der Meinung des Verfassungsgerichts anschlossen. Bamberger habe mit seinem Vorgehen Graefens 'Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz' verletzt. Daher müsse in diesem Fall auch der Grundsatz der Ämterstabilität zurückstehen und das Amt neu vergeben werden.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP forderten nach Bekanntwerden des Urteils den Rücktritt des Justizministers. CDU-Fraktionschef Christian Baldauf kündigte zugleich an, die CDU werde eine Sondersitzung des Parlaments zu dem Thema beantragen.

Hintergrund des seit Mai 2006 andauernden Streits ist, dass Justizminister Bamberger seinen Kandidaten für den Posten gegen Widerstand aus der Richterschaft durchgesetzt hatte. Obwohl Bartz vom Richterpräsidialrat zunächst abgelehnt worden war, hielt Bamberger, durch dessen Wechsel ins Ministeramt der Posten an der Spitze des OLG überhaupt erst frei geworden war, an seinem Vorschlag fest. Im Richterwahlausschuss bekam er dafür erst im zweiten Anlauf eine knappe Mehrheit.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun aber nicht nur die Ernennung von Bartz für unrechtmäßig, sondern rügte überdies auch seine Auswahl überhaupt. Bamberger, so die Bundesrichter, hätte Bartz nicht bereits aufgrund statistischer Angaben über die Arbeitsergebnisse der Sozialgerichtsbarkeit im Land während seiner Amtszeit als Präsident des Landessozialgerichtsbarkeit und aufgrund seiner persönlichen Eindrücke den Vorzug vor dem konkurrierenden Bewerber Graefen geben dürfen.

dapd

 

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