Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

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                                                                                                14 .03.2009

Bundesjustizministerin Zypries

Per e-mail nach  brigitte.zypries@bundestag.de

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 27.2.2009, die Sie im „Abgeordnetenwatch“  auf die Frage der geschätzten Mitstreiterin für eine saubere Justiz in Deutschland, Gudrun Hoffmann, gegeben haben.

Sie fordern uns auf, Ihnen Vorschläge zur Lösung zu machen. Das wollen wir gerne tun.

Dazu muss aber zuerst das Problem konkretisiert werden. Es ist im Kern ein Problem, auf das ich in eigener Sache wie auch in vielen Gesprächen mit anderen Justizgeschädigten gestoßen bin.

Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung/Strafvereitelung  gegen Richter oder Staatsanwälte werden von den eigenen Kollegen bearbeitet. Das ist nicht zu beanstanden, wenn es nach den Vorgaben unserer Rechtsordnung geschieht. Genau hier liegt das Problem: Die Strafanzeigen werden möglichst heruntergespielt, sogar dümmlich bestritten, auf jeden Fall werden die Verfahren, falls überhaupt „ermittelt“ wird, sofort eingestellt. Die Folgen ordnungsgemäßer Bearbeitung wären nämlich für die Beschuldigten verheerend. Bei Verurteilung gemäß unserer Rechtsordnung müssten die Täter sich nach Verbüßung der Strafen (bei Strafvereitelung § 258a StGB mindestens 6 Monate bis 5 Jahre Haft, bei Rechtsbeugung § 336 StGB (Verbrechen) mindestens 1 Jahr bis 5 Jahre)  nach einen neuen Job umsehen! (§ 358 StGB Nebenfolgen)

Dazu kommt die Ächtung durch die Gesellschaft, weil die Taten in hohem Grade die  Gewissen- und Charakterlosigkeit der Täter beweisen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich ganz dringend die Frage: Warum gehen Volljuristen im sicheren Staatsdienst, die die Rechtsfolgen ihrer Taten besser kennen als jeder andere, ein solches immenses Risiko ein?

Diese Frage stelle ich zur Diskussion!

Ich denke, dass viele Justizgeschädigte uns  die Motivlagen in ihren Fällen schildern werden.   

Die Beantwortung ist jedoch für die folgenden Ausführungen nicht relevant!

Nach meiner Erfahrung bildet sich immer dann, wenn eine Justizperson sich durch eine falsche (willkürliche) Entscheidung  eine Strafanzeige eingehandelt hat, eine „Bedarfsgemeinschaft zur Abschirmung“. Die Kollegen schmettern die Strafanzeigen ab, ohne konkret zu begründen warum. Die dagegen gerichtete Beschwerde bei der nächsten Instanz, der „Generalstaatsanwaltschaft“, wird ebenfalls abgeschmettert, wobei mir auffällt, dass die Ablehnungsbescheide  umso dümmlicher ausfallen, je konkreter die Rechtsbeugung/Strafvereitelung vom Geschädigten dargelegt wird. Die Generalstaatsanwaltschaft wird ganz schnell Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, man kann die Kollegen ja nicht auflaufen lassen. Das habe ich x mal erlebt! Diesbezügliches Material habe ich am 10.3. per e-mail, auch an Sie versandt. (Computerbeschlagnahme, Ihre Antwort im Abgeordnetenwatch vom 15.10.2008, Schreiben an Staatsanwalt Angerer)

Das Abschirmprogramm  wird selbst unter Inkaufnahme weiterer Rechtsbeugungen durchgezogen, so fest halten die Bedarfsgemeinschaften zusammen!

Die geschilderten  Bedarfsgemeinschaften reichen bis ganz oben, in meinem Fall sogar bis zum Bundesverfassungsgericht. Hier wurde  eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen eine Staatsanwältin Dietrich bei der StA Mainz mit Hilfe des damaligen FDP-Justizministers in Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, so erfolgreich versenkt, dass sie bis heute nicht  gehoben werden konnte. (www.detmar-hoeffgen.de) Das Legalitätsprinzip wurde hier einfach  mal ausgesetzt!

Weil das Schutzbündnis  so erfolgreich funktioniert, darf sich jeder Richter/Staatsanwalt (bis jetzt) völlig sicher fühlen, dass ihm/ihr unter dem Schirm der Kollegen nichts passiert!

Es  entspräche nicht der Lebenswirklichkeit, wenn der Eindruck entstünde, das oben gesagte sei der Normalfall in der deutschen Justiz!

Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Beamten, Richter und Staatsanwälte sich gesetzestreu verhalten. Ihnen werfe ich aber vor, dass sie sich einer Kultur des Wegsehens befleißigen, was zur Zerstörung des Rechtsstaates ganz erheblich beiträgt. „Ich weiß von nix“ ist unglaubwürdig, denn die Kantine eines Landgerichts ist ein Tratschladen erster Güte, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Hier geht es aber ausschließlich um die unmittelbaren Rechtsbrecher.

Sie machen krank, zerstören Existenzen, vergiften die Leben ganzer Familien, und nach den Gesetzen der Statistik sind sie auch für Selbstmorde verantwortlich.  (Es wäre  ein Thema kriminologischer Forschung, die zunehmende Zahl von  Selbstmorden auf die Motive zu untersuchen. Nicht nur Hartz IV ist hier Ursache!)

Wir Wessis, besonders unser Berufstand, hat  vor dem Mauerfall mit Recht und noch mehr Arroganz die „DDR“ als das erbärmlichste Staatsgebilde unter Gottes freiem Himmel bezeichnet. Das jetzige Deutschland steht ihm kaum noch nach. Es ist kaum ein Unterschied, ob ein Mensch an der Mauer von Staats wegen erschossen wird; oder ob er von Staats wegen dahin getrieben wird, sich selbst zu erschießen! 

Ich mache folgenden Lösungsvorschlag:

Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt den Justizministern im § 145 I, (Kommentar Theodor Kleinknecht Rdn. 2) eine Ersetzungsbefugnis. Das bedeutet, er kann  einen Staatsanwalt mit der Untersuchung besonderer  Fälle gesondert  betrauen. (Zitat: Der Auftrag kann auch eine Gruppe von Strafsachen betreffen.)

Der könnte dann den Bedarfsgemeinschaften auf den Pelz rücken.

Das Problem ist auch hier: Er müsste gegen die eigenen Kollegen ermitteln, was ihn nicht gerade beliebt machen wird. Er muss fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und darf sich durch Anfeindungen nicht beirren lassen. Kurz: Er muss ein Held sein!

Das wäre eine rechtsstaatlich einwandfreie Lösung!

Weiteres Problem: Allein in meinen beiden Fällen (Webseite und Computerbeschlagnahme) würde ca. einem Dutzend Personen aus der StA Mainz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem Justizministerium Mainz incl. des Ex-Justizministers Mertin (Ministeranklage nach Art. 131 RP-Verfassung)  ein Ermittlungsverfahren angehängt werden.

Ob das unser Rechtsstaat aushält?? Wie viele Verfahren der anderen Justizgeschädigten müssen dann auch noch eingeleitet werden?

Das ist mein bescheidener Vorschlag zur Sache. Ich hoffe, Sie bekommen noch viele weitere.  

Mit freundlichen Grüßen 

 

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