Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                

                                                                                              15.01.2012

An das                                            

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

 

Betrifft: AR 6051/11

Bezug: Ihr Schreiben vom 2.1.2012

Hier: Urteil des Amtsgericht Alzey 3111 Js 18691/08

Sehr geehrte Frau Ingendaay-Hermann,

ich danke für Ihr o.a. Schreiben.

Es ist richtig, dass ich eine Entscheidung des Verfassungsgerichts wünsche. Die angeforderte Entscheidung des Landgerichts Mainz lege ich bei. Meine anschließenden Beschwerden bis hinauf zum Bundesgerichtshof und die Rechtsbeschwerde an die Präsidentin des Landgerichts kann ich jederzeit einreichen.

Ich rüge nach wie vor, dass mir der Rechtsweg gemäß Artikel 19 GG mutwillig verlegt wird. Die Einzelheiten habe ich in meinem Antrag vom 31.8.2011 bereits dargelegt.

Wenn wie hier das formale Recht dazu missbraucht wird, die materielle Gerechtigkeit zu unterlaufen, sprechen wir Juristen von Rechtsmissbrauch.

Der gesamte Vorgang hat einen üblen Geruch. Es ist evident, dass eine Korrektur des Urteils unter allen Umständen verhindert werden soll, weil dann die Straftaten im Amt, die jetzt schon zum Wissen von ca. 130.000  Webnutzers gehören, nicht mehr ignoriert werden können. Das ist in einem Rechtsstaat natürlich unmöglich, aber hier scheint sich das Justizpersonal im Unrecht einig zu sein.

Auf die ethisch-moralische Seite will ich nicht erneut eingehen. Der Fall sollte den angehenden Juristen auf der Universität im Seminar "Rechtsethik" als abschreckendes Beispiel mal vorgelegt werden.

Falls Ihr Haus  meiner Beschwerde nicht stattgeben will, bitte ich um die Angabe der Entscheidungsgründe, damit ich die Sache substantiiert dem zuständigen europäischen Gerichtshof vortragen kann.

Dieser Schriftsatz wird ebenfalls in der Webseite www.willkuerstaat.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Anlage: Beschluss des Landgerichts Mainz vom 22.10.2010 Amtsgericht Alzey 3111 Js 18691/08.Cs 6 Ns

 

 
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