| Weil ich nicht weiß, ob Herr Bartz trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts noch im Amt ist, habe ich das Schreiben vorsichtshalber auch an seinen Nachfolger gerichtet. |
| Detmar Hoeffgen Kirchstr.51 55597 Wöllstein 28.12.2010 OLG Koblenz -Der Präsident persönlich- Herrn Ralf Bartz oder Nachfolger Stresemannstr. 1
Betr.: Beschluss 1 Ws 563,564/10 vom 7.12.2010 Sehr geehrter Herr Bartz, gegen den o.a. Beschluss lege ich Rechtsbeschwerde ein. Der Beschluss ist in sich widersprüchlich. Er „beweist" in einem Zirkelschluss, dass ich überhaupt kein Berufungsrecht habe. Weiterhin verlangt er von mir als normalem Bürger, bei Einlegung der Berufung Rechtsausführungen gekannt zu haben, wofür Ihr zuständiger 1. Senat vier DIN A 4 Seiten für seine Ausführungen gebraucht hat. Er versperrt den Rechtsweg zur Berufung und hat mir damit als letztinstanzliche Entscheidung den Weg zur Verfassungsbeschwerde freigemacht. (Art.19 GG Rechtsweggarantie, Ausschöpfung des Rechtsweges) Die Verfassungsbeschwerde werde ich, unabhängig davon, ob Ihr OLG dieser Rechtsbeschwerde stattgibt oder nicht, in den nächsten Tagen in Karlsruhe einlegen. Fairer weise teile ich Ihnen mit, dass dieses Schreiben bereits um die ganze Welt verteilt wurde, bevor Sie es in der Hand halten. Das ganze Verfahren, 3111 Js 18691/08 aus Mainz, um das es hier geht, ist an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten. Es strotzt von Rechtsbeugungen und Missachtungen von prozessordnungsrechtlichen Vorschriften. Es ignoriert meine verfassungsrechtlich verbrieften Rechte und enthält als Höhepunkt staatlichen Machtmissbrauchs eine hochgradig dümmliche falsche Anschuldigung einer Justizperson namens Isabel Geis. Wenn jemand Justizwillkür in Reinkultur kennenlernen will, dann ist er in meiner Webseite www.willkuerstaat.de absolut richtig. Hier ist der gesamte Vorgang seit mehr als einem Jahr veröffentlicht. Zu den über vorgenannte Webseite hinausgehenden Einzelheiten verweise ich auf die Akten. Lediglich zu der falschen Anschuldigung der Justizperson Isabel Geis LG Mainz, nehme ich hier Stellung. Mir wird da eine Formulierung angedichtet, die einem Schwuchtel-Stammtisch oder einer Lesbenrunde angemessen wäre. Ich soll Frau Geis am Telefon als „eklige grüne Mülltonne" bezeichnet haben. Niemand kann am Telefon sehen, wie sein Gesprächspartner aussieht! Soviel zur Logik! Frau Geis hat diesen Unsinn in der Hauptverhandlung beharrlich wiederholt. Sie wurde aber trotz meines dementsprechenden Antrags ohne Begründung nicht beeidigt !! Es liegt auf der Hand, dass Frau Geis zu dieser falschen Anschuldigung angestiftet wurde. Um das geklärt zu bekommen, werde ich Strafanzeige erstatten. Im übrigen betrachte ich es als Beleidigung, dass mir eine derartige weibische Formulierung ernsthaft in einem öffentlichen Strafverfahren zugeordnet wird. Die Justiz in Rheinland Pfalz ist voll dabei, jede Achtung und jeden Respekt zu verspielen. Unterschrift Auf diese Rechtsbeschwerde hin bekam ich am 13.1.11 die Antwort, dass sie an den zuständigen 1. Senat weitergeleitet wurde. Jetzt wird es spannend!! |
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