Assessor jur. Detmar Hoeffgen
6.1.2012 Amtsgericht Alzey Direktor Ludemann Schlossgasse 32 55232 Alzey Betr.: 25 C 33/06 Hier: Beschluss vom 8.11.2011, hier „Dienstliche Erklärung“ vom 14.12.11, übermittelt mit Schreiben vom 21.12.11 Sehr geehrter Herr Ludemann, ich danke für Ihr Schreiben vom 6.12.11. Sie sind der Ansicht, ich sollte meine Schreiben direkt an die zuständige Stelle im Gericht adressieren, dann ginge alles schneller. Mir geht es allerdings nicht um die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei Gericht, sondern darum, dass Sie als Direktor des Amtsgerichts Alzey über die Vorgänge informiert sind. Diese Auseinandersetzung über die Parteinahme Ihres Gerichts ist dazu geeignet den Ruf der Justiz und das Vertrauen in sie, nachhaltig zu zerstören. Ich übermittle Ihnen zur Kenntnis und zu den Akten, was ich dem RA Witt auf seine Forderung nach € 3000 Schmerzensgeld, die er mit Schreiben 16.12.11 erhoben hat und mit dem Schandurteil 3111 Js 18691/08 gegen mich begründet hat, geantwortet habe. Da Witt einen Mahnbescheid über diese Summe erwirkt hat, wird diese Sache ebenfalls vor Ihrem Amtsgericht streitig ausgetragen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Anlage Schreiben an Witt vom 21.12.11 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Ass.jur. Detmar HoeffgenKanzlei Witt Adenauerplatz 8 69115 Heidelberg 21.12.2011
Ihr Schreiben vom 16.12.2011| RA Hans Witt, ich verzichte auf eine höfliche Anrede. Sie zeigen an, dass Sie sich in eigener Sache vertreten. Sie finden wohl niemanden mehr der sein Ansehen riskieren will, indem er/sie Ihre Sache vertritt. Die Anwältin Katja Lembach hat seinerzeit Ihre Sache vertreten und eine Strafanzeige erstattet, die Ihnen allen voll ins Gesicht geknallt ist. Jetzt ist Lembach mit Ihrem früheren Partner Nittel aus der Sozietät ausgestiegen. Allerdings wird sie immer noch mit dem Desaster in Verbindung gebracht. Googeln Sie mal ihren Namen! Sie beziehen sich auf das erbärmlichste aller Urteile, in dem ich verurteilt wurde, weil ich Sie beleidigt haben soll. Und weil das Urteil vorläufig rechtskräftig ist, wollen Sie Geld sehen. Schadenersatz, Schmerzensgeld, was auch immer! Dreister geht´s nimmer! Vergessen Sie das, die Berufung gegen das Urteil wird kommen! Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Doris Will aus Gau-Algesheim im Genick sitzt, weil sie sich nirgendwo mehr sehen lassen kann. Doris Will war, bevor sie Ihnen in die Hände fiel, eine anständige und ehrliche Geschäftsfrau. Darauf legte sie größten Wert und handelte auch danach! Ich hatte sie auch so eingeschätzt. Jetzt steht sie unlöschbar als meineidige Verbrecherin im Internet und jeden Tag klicken ca. 100 neue Leute meine Webseiten an. Darunter gewiss auch Personen aus Gau-Algesheim, die die Familie Will kennen. Das wird sich nicht ändern! Sie haben mit Ihrem prozessualen Hütchenspiel der „Klage aus abgetretenem Recht“ eine Hypothek auf die Familie Will geladen, die nicht getilgt werden kann und die aus anständigen Menschen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit eine Verbrecherbande macht. Besonders infam ist die Einbeziehung der bis dahin unbeteiligten Tochter, die Sie zur Mittäterin gemacht haben. Der Meineid in der mündlichen Verhandlung war dann noch ein „Unfall“, weil Sie Ihren Sitzungsvertreter Bornemann von Loeben nicht über den wahren Sachverhalt informiert hatten. Der einzige, der die Hypothek entschärfen kann bin ich. Ich kann in meiner Webseite diese Auseinandersetzung für erledigt erklären und die speziellen Seiten löschen. Sie sollten sich mit Doris Will in Verbindung setzen und die Sache beenden. Ich wiederhole meinen Vorschlag: 1) ich werde aus dem Schuldnerverzeichnis gestrichen 2) die Schuldtitel werden als erledigt erklärt 3) die Täter m/w zahlen die rechtswidrig erlangten Beträge gesetzmäßig verzinst zurück; und sie leisten angemessenen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld für 12 Jahre vergifteten Lebens für meine Frau und mich! Das alles wird von den Tätern und Beteiligten dem Gericht zu Protokoll gegeben, konkretisiert wird das später. An dieser Stelle wiederhole ich meine Forderung, dass Sie mir den gesamten „Forderungsbestand“ aus dem Prozessbetrug mitteilen. Für eine Antwort habe ich mir den 13. Januar 2012 notiert. Dann wir dieses Schreiben veröffentlicht. Eine Kopie sende ich an Kerstin Will, weitere Kopien an Presse, Justiz und Politik. |
| Die Antwort war ein Mahnbescheid über Euro 3.000 Schmerzensgeld?? |
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