Assessor jur. Detmar Hoeffgen                                     Kirchstr.51

                                                                                        

                               www.detmar-hoeffgen.de

                               www.willkuerstaat.de       

                                                  

                                                                                             28.09.2011

Landgericht

Die Präsidentin

55116    Mainz

Betr.: 3111 Js 18691/08.Cs AG Alzey;        

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

ich beziehe mich auf den gewechselten Schriftverkehr.

Ich lege Ihnen meine Verfassungsbeschwerde bei. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Verfassungsgericht sie annimmt, ich denke eher, dass man sie aus formalen Gründen, höflich und mit großem Bedauern leider nicht annehmen darf, weil besonders bei peinlichen Vorgängen im deutschen Rechtswesen die Form wichtiger ist als der Inhalt.

Ich habe sie aber bereits in meine Webseite eingefügt!

Der Zweck dieses Schreibens ist, darauf aufmerksam zu machen, dass die rheinland-pfälzische Justiz ihr eigenes Ansehen mit allen Mitteln zerstört. Ausgehend vom Landgericht und der angeschlossenen Staatsanwaltschaft Mainz, wird alles getan, um das o.a. Urteil, das in der Justizgeschichte des Landes jetzt schon als  absoluter Ausreißer gilt, weil in ihm es nahezu alle Grundsätze des Rechtsstaats außer acht gelassen werden.

Mein Berufungsbegehren in dieser Sache wird mit allen, auch rechtswidrigen Mitteln sabotiert.

Der "Justizgewährungsanspruch" Art. 19 IV 1 GG  (formelles Hauptgrundrecht)  "umfasst nicht nur den Zugang zu den Gerichten, sondern gewährleistet auch, dass dieser Zugang nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird und dass die Sache binnen angemessener Zeit entschieden wird.

Das interessiert Ihr Landgericht aber nicht im Geringsten.

Selbst die Wiedereinsetzung wird verweigert.

Die Erklärung ist einfach:

Es gibt im ganzen Verfahren mindestens sechs Rechtsbeugungs-tatbestände, die  auf keinen Fall geklärt  werden dürfen, weil ihre Verfolgung das berufliche Aus und die strafrechtliche Verurteilung für einige Justizpersonen bedeuten würde.

Das Legalitätsprinzip ist ein Kernbestandteil des Rechtstaates überhaupt. Es fordert, dass bei Verdacht auf eine Straftat  von Amts wegen ermittelt wird. Das gilt natürlich auch für das Justizpersonal! Warum geschieht das hier nicht?

Gibt es in Ihrem Haus  eine interne Übereinkunft, dass man sich gegenseitig bis hin zur eigenen Schuldverstrickung deckt? Ist die Kumpanei innerhalb des Justizpersonals bereits so gefestigt, dass jeder das geltende Recht, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, missachten darf?

Ist Ihnen eigentlich klar, dass hier der Rechtsstaat abgeschafft wird?

Oder bin ich beim hoch bezahlten Justizpersonal auf die absolute Bildungsunterschicht gestoßen? Den Begriff Charakter oder den Anspruch der kultivierten Gesellschaft auf Moral und Anstand seiner Staatsdiener will ich hier gar nicht erwähnen.

Sie werden verstehen, dass ich dieses Schreiben in meiner Webseite veröffentlichen muss und dazu auffordern werde, es überall zu verbreiten.

Selbst der absolute juristische Laie wird die Ungeheuerlichkeit dieser Sache verstehen und Angst bekommen, dass die Willkür auch ihn trifft.

Ich verzichte darauf, in die typische juristische Hackerei einzusteigen und komme auf den Kern der Sache.

Der aufmerksame Leser meiner Webseiten, insbesondere der Seite www.detmar-hoeffgen.de hat längst erkannt, dass es hier nicht um die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegen mich geht, sondern um eine  zielgerichtete Menschenjagd.

Es steckt schon eine gewaltige Menschenverachtung dahinter, wie ich mit Wissen und offenbar auch Wollen des Justizpersonals wie auch der Landesregierung und des Landesparlaments gejagt werde. Dabei werden alle erreichbaren Rechtssätze missachtet, und niemanden stört das!

Zur Beschlagnahme von Computern hat sich das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausgelassen:

BVerfG (2 BvR 1027/02):

Die Sicherstellung und Beschlagnahme der Datenträger und der darauf gespeicherten Daten muss nicht nur zur Verfolgung des gesetzlichen Strafverfolgungszwecks Erfolg versprechend sein. Vor allem muss gerade die zu überprüfende Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Schließlich muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

Ich warne also davor, die Daten  in dem beschlagnahmten Computer zu vernichten. Ich müsste das Land auf Schadenersatz in Anspruch nehmen!
 

Meine beiden Webseiten wirken wie ein Retard-Medikament auf die Gesellschaft.  Der Wirkstoff „Wahrheit über die Mainzer Justiz“ wird langsam aber stetig freigesetzt. Derzeit zählt das System  monatlich ca. 3.500 neue Leser. Insgesamt sind die Seiten etwa 180.000 Menschen bekannt.

Damit nichts Wichtiges übersehen wird, werde ich die Strafanzeige gegen den Richter van Krüchten selbst verfassen und sowohl bei der StA Mainz einreichen als auch zeitgleich in meiner Webseite www.willkuerstaat.de   veröffentlichen. Der Name „Willkürstaat“ passt haargenau auf diese Webseite und zu Rheinland-Pfalz!

Ebenso werde ich die Strafanzeige gegen die Justizbedienstete Geis einreichen und veröffentlichen. Diese Art der falschen Anschuldigung ist aus der untersten Schublade und kann nur von einem kranken Hirn erfunden sein.

Wie kommt man darauf, dass das alles unter der weltweiten Beobachtung  im Internet Bestand behalten kann?

Letztlich ist hier die Frage zu beantworten: Soll das Justizpersonal weiter gegen Strafverfolgung geschützt werden oder soll das Gesetz angewendet werden?

Derart krumme Touren haben sich nicht einmal die Nazis oder die DDR geleistet. Sie waren, um die internationale Reputation als „Rechtsstaat“ nicht zu gefährden, bezüglich der Einhaltung der Prozessordnungen  außerordentlich pingelig.

Das derzeitige Deutschland scheint das nicht nötig zu haben.

Ich biete auch Ihnen ein persönliches Gespräch an.

Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, auf der Basis geltenden Rechts, einen Weg zu finden, der vor allem weiteren Schaden am Ansehen der Justiz verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

D.Hoeffgen

 

 

 
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