Ass.jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51

55597 Wöllstein

Jochen Hartloff

SPD-Fraktionschef

Landtag Mainz

d.hoeffgen@online.de

www.detmar-hoeffgen.de

www.willkuerstaat.de

19.09.2010

Sehr geehrter Herr Hartloff,

Sie hatten sich mehrfach nach dem Verbleib meiner Computer erkundigt. Hier ein kurzer Bericht über diese Groteske:

Im Verhandlungstermin am 12.8. (Anklage wegen Beleidigung eines Rechtsanwalts) wurde ich erwartungsgemäß verurteilt. Es ging ja auch nicht um Rechtsprechung, sondern um Verurteilung um jeden Preis.

Das beweist das ganze vermurkste Ermittlungsverfahren, dargestellt in der Webseite www.willkuerstaat.de  .

Da der von mir angeforderte entscheidende Zeuge RA Werner Bornemann von Loeben aus Heidelberg nicht erschienen war, konnte der zugrundeliegende Sachverhalt, nämlich der Prozessbetrug mit einer meineidigen Zeugin, auch nicht erörtert werden. Näheres hier am Ende!

Vorläufige Bilanz:

2 Jahre Verschwendung von staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Arbeitskapazitäten. Und wofür? Um den bloßgestellten ehemalige Leitenden Oberstaatsanwalt Puderbach

http://www.detmar-hoeffgen.de/Puder.htm

 zu rächen? Der war zu Beginn des Verfahrens noch im Amt und hätte gewissen Personen wunderbar Beförderungshilfe leisten können. Um die Geschlechtsgenossin Staatsanwältin Dietrich

http://www.detmar-hoeffgen.de/Dietrich.htm

zu rächen? Wo ist die eigentlich abgeblieben. Diese Strafanzeige gegen sie ist seit etwa 5 Jahren im Netz! War das Ziel der Aktion etwa „Entfernung der Webseite" www.detmar-hoeffgen.de  zu erwirken und den Hoeffgen durch Bestrafung mundtot zu machen?

Dann war das ganze Unternehmen aber ein voller Griff ins Klo.

Die Webseite bleibt im Netz!!

Das hätte man sich mit etwas Verstand auch ausrechnen können.

Ich habe natürlich Berufung eingelegt!!

Meine Zulässigkeitsbedenken wie auch meine Bedenken bezüglich rechtsstaatlicher Verfahrensweise wurden gar nicht erst in die mündliche Verhandlung einbezogen, sondern einfach übergangen. Ich habe sie deshalb für die Berufungsinstanz noch einmal schriftlich vorgetragen. Siehe unten.

In der Sache läuft alles darauf hinaus, wie schon erwähnt, dass auch hier mit der Beleidigungskeule des § 185 StGB der Verfassungsartikel 5 (freie Meinungsäußerung und freie Information aus öffentlich zugänglichen Quellen) totgeschlagen werden soll. Dazu ist anscheinend jedes Mittel, auch der Rechtsbruch, willkommen.

Ich hatte in der Verhandlung den Eindruck, dass weder Richter noch Staatsanwältin wissen, worum es geht. Keiner von beiden scheint meine Webseiten jemals aufgerufen zu haben. Andernfalls hätten sie erkennen müssen, dass mit meiner Verurteilung kein Abschluss erreicht werden konnte, sondern dass der Tanz jetzt erst beginnt.

Die außergewöhnlichen Tricksereien in diesem Verfahren werden überprüft werden müssen. Ich denke, noch mal werden sich der Verfassungsgerichtshof,

http://www.detmar-hoeffgen.de/Held.htm

der Petitionsausschuss in Mainz

 http://www.detmar-hoeffgen.de/Galle.htm

 wie auch das Bundesverfassungsgericht

http://www.detmar-hoeffgen.de/BVerfG5.htm

sicher nicht blamieren wollen.

Zu aller Information: Die Website www.detmar-hoeffgen.de  wurde von ca. 110 Tausend!! verschiedenen Nutzern aufgerufen, wobei ein regelrechter Ansturm nach der Beschlagnahme meiner Computer im August 2008 zu verzeichnen war. Meine neue Webseite www.willkuerstaat.de  , seit Dezember 2009 mit diesem konkreten Fall im Netz, holt kräftig auf. Wer die Seiten kennt und geistig halbwegs normal ist, ist als Wähler für die Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2011 für alle drei Parteien verloren. Das Versagen Ihres Berufsstandes, Herr Hartloff, als Politiker ist zu offensichtlich, und die Erkenntnis des Wählers, dass er mit seiner Stimmabgabe die Verantwortung dafür übernimmt, wächst rasant. Der Bürger wendet sich aber nicht an Sie oder andere Abgeordnete und fordert Aufklärung, sondern er wendet sich angewidert ab.

Was aber ganz sicher bewirkt wird ist, dass im Land eine Riesenangst vor einer unberechenbaren, offenbar streckenweise durchgeknallten Justiz entstanden ist, einer Justiz, die die eigenen Gesetze ignoriert, wenn es ihr opportun erscheint. Jede Beschwerde wird ohne stichhaltige Begründung abgeschmettert. Die Kernfrage, ob die Beschlagnahme der gesamten Kommunikationstechnik und Büroeinrichtung einer ganzen Familie im rechten Verhältnis zu der „Tat", nämlich der wahrheitsgemäßen Darstellung eines Prozessbetruges steht, wurde in keiner der Begründungen geliefert.

Das Strafrecht erscheint uns Bürgern inzwischen als ein Tummelplatz für ehrgeizzerfressene Karrieristen m/w, mehr w als m, geworden zu sein. Das zeigen auch andere völlig überzogene Prozesse, die durch die Medien gejagt werden. Für mein Empfinden ist das absolut menschenverachtend.

Da für das Justizpersonal in diesem Land nun mal der Ministerpräsident und sein Justizminister verantwortlich sind, habe ich Herrn Beck in aller Öffentlichkeit um seinen Rücktritt gebeten, bevor das Land noch mehr beschädigt wird. 12. Absatz dieses Schreibens.

Kein verständiger Bürger im Land will nächstes Jahr Julia Klöckner

http://www.detmar-hoeffgen.de/Julia.htm

 von der CDU als Ministerpräsidentin sehen. Wir haben von der unfähigen Bundesfrauenpower, vor allem der Doppelspitze in Berlin, die Nase gestrichen voll! Das brauchen wir nicht auch noch in Rheinland -Pfalz!

Wir wollen aber auch keinen Kurt Beck, der offenbar alles laufen lässt, ignoriert oder möglicherweise von Ihnen und seinem Justizminister unzureichend informiert wird. Nach dem, was ich von Personen, die Beck persönlich kennen, über ihn gehört habe, will ich ihm vorläufig noch keinen bösen Willen unterstellen.

Aber er wird zunehmend unglaubwürdig!

Ich werde dieses Schreiben gleichzeitig an ausgewählte Personen senden. Spätestens nach Erhalt des Urteils werde ich es für das Web freigeben und in meine Willkürseite einfügen.

Mit freundlichen Grüßen

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Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51

55597 Wöllstein

Tel.:06703-303869

www.willkuerstaat.de 

www.detmar-hoeffgen.de 

31.08.2010

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 3111 Js 18691/08 .aCs

Richter van Krüchten

Sehr geehrter Herr Richter,

hiermit stelle ich alle erforderlichen Anträge für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Technik hatte mich im Stich gelassen.

Es ist richtig, dass ich die Berufung auf das Strafmaß und die Einziehung meiner Computer beschränke.

Gleichzeitig will ich aber auch die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens überprüft haben. Da dies von Amts wegen zu erfolgen hat, stelle ich hier keine Anträge.

Ich erlaube mir aber, die von mir in der Verhandlung am 12.8.2010 vorgetragenen, aber nicht hinreichend geklärten Bedenken nochmals aufzulisten.

Vorab: Das Verfahren wurde vor über 2 Jahren eingeleitet. Damals war

in Mainz der LtdOStA Klaus Puderbach noch Behördenleiter. Er hat persönlich ein großes Interesse daran, dass die unangenehmen, aber wahrheitsgemäßen Darstellungen über ihn und andere, auch Politiker, in meiner Webseite www.detmar-hoeffgen.de  entfernt werden. Da dieses Ziel nicht mit den Mitteln des Rechtsstaates erreicht werden kann, (die Darstellung der Wahrheit kann derzeit in unserem Staat noch nicht verboten werden), wird von seiner Behörde versucht, auf dem Umweg über eine willkommene Strafanzeige eines Rechtsanwalts durch Beschlagnahme meiner Computer an meine höchstpersönlichen Daten, Pläne und Gedanken zu kommen.

Auf den Denkfehler, dass in einem PC Beweise für eine Beleidigung gefunden werden können, habe ich in meinen Beschwerden mehrfach, leider erfolglos, hingewiesen.

Der Beschlagnahmebeschluss der Richterin Clemens war eine Täuschung mir gegenüber: Es wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine Beleidigung gegenüber dem RA Witt. In Wahrheit war es, wie der Ermittlungsauftrag für den polizeilichen PC-Experten heißt, eine Suche nach „Beleidigungen" gegen Puderbach und die Justizbehörden.

Bei Kenntnis dieser Sachlage hätte ich ganz anders reagiert. Meine Beschwerden hätten eine ganz andere Zielrichtung bekommen. Dadurch wurden auch die Beschwerdeinstanzen in die Irre geführt und haben folgerichtig fehlerhaft geurteilt.

Das Prinzip des Privatklageverfahrens, was die Justiz entlasten und die Herstellung des Rechtsfriedens fördern soll, wurde hier missachtet. Die Sache wurde ohne Erklärung zum Offizialdelikt hochgestuft und damit wurde mir jede Möglichkeit der Einigung mit dem RA Witt abgeschnitten.

Das rechtliche Gehör wurde mir trotz mehrfacher Anmahnung nicht gewährt. Daher wurde mir der Vorwurf der Beamtenbeleidigung (Isabel Geis) erst nach der Eröffnung des Hauptverfahrens, nämlich durch den Strafbefehl bekannt gemacht. In diesen Zusammenhang gehört die absolut willkürliche Festsetzung des Tagessatzes im Strafbefehl.

Da ich keinen Zugriff auf meine eigenen Aufzeichnungen und Darstellungen hatte, die sich auf dem PC befinden, war und bin ich immer noch, in meiner Verteidigung entscheidend behindert.

Der Zugriff in meine privaten Daten ist mit dem Schutzgedanken des Grundgesetzes nicht vereinbar. Insbesondere die Verlesung einzelner Dokumente in der öffentlichen Verhandlung am 12.8. verletzt diese Grundrechtsnorm ganz entscheidend.

Die Tatsache, dass die Anklage von der Staatsanwältin Hook vertreten wurde, ist mehr als anrüchig. Es ist bekannt, dass gegen Frau Hook und die Richterinnen Clemens und Ballhaus ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung (3113 Js 32698/08) anhängig ist, das sich jetzt beim Petitionsausschuss befindet. (E 1932/10) Aus diesem Aspekt hat Frau Hook ein erhebliches Interesse an meiner Verurteilung, weil ein Urteil gegen mich ihre Position bestätigen würde.

Da die Staatsanwaltschaft, also Frau Hook, nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Tatsachen ermitteln und berücksichtigen müsste, konnte ich hier nicht mit einem fairen Prozess rechnen.

All dieses lässt das gesamte Verfahren mindestens als unzulässig erscheinen.

 

Zu den Beleidigungsvorwürfen des § 185 StGB, hier insbesondere zum Vorsatzerfordernis, werde ich Stellung nehmen, wenn ich das Urteil vorliegen habe.

Hier wird die falsche Anschuldigung der Zeugin Isabel Geis und die Weigerung des Gerichts, sie zu beeidigen, einen besonderen Raum einnehmen.

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Die Einziehung meiner Computer ist unter keinem juristischen oder sonstigem Aspekt verhältnismäßig.

In den PCs sind enthalten

fast alle unsere Aktenschränke

alle unsere privaten Tagebücher

alle unsere Adresslisten

alle vertrauliche Korrespondenz in ca. 50 Ordnern mit über 300 Korrespondenzpartnern

unsere Fotoalben mit ca. 2000 Bildern

das Faxgerät

tausende geordnete Zeitungsartikel

die Schreibmaschine

der Video-Recorder zur Archivierung juristisch oder historisch relevanter Fernsehbeiträge

alle Planungskonzepte

wichtige Entscheidungssammlungen in Dateiform

alle Finanzamtunterlagen

Passwörter für Versandhäuser und sonstige Partner

Informationen über Urlaub etc.

der mühsam recherchierte Familienstammbaum,

(Diese Aufzählung ist noch nicht vollständig.)

Dies alles ist ins Verhältnis zu setzen zu der angeblichen Beleidigung eines Rechtsanwalts, die man durchaus auch als Wahrnehmung berechtigter Interessen §193 StGB interpretieren kann.

Es bedarf keiner weiteren Erläuterungen um festzustellen, dass hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das gröbste verletzt ist.

Die Verfassung unseres Staates gebietet, dass alles belastende staatliche Handeln unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen ist.

(Unterschrift)

 

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