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Ass.jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51 55597 Wöllstein Jochen Hartloff SPD-Fraktionschef Landtag Mainz 30.03.2010 Sehr geehrter Herr Hartloff, Sie hatten sich am 16.12.2009 nach meinen Computern erkundigt. Ich hatte Ihnen am 21.12.2009 per e-mail geantwortet. (Siehe unten) Zum Verständnis dieses Schreibens ist die Kenntnis der o.a. Webseiten erforderlich! Bis jetzt habe ich nicht den Eindruck, dass Sie wirklich an der Sache oder gar an einer Lösung interessiert sind. Möglicherweise ist Ihnen inzwischen klargeworden, dass die unerledigte Sache aus dem letzten Landtagswahlkampf 2006 in den nächsten, also 2011 hineingetragen wird und hier sehr unangenehm wirken wird. Das ist absolut richtig und von mir beabsichtigt. Ein Unrecht erledigt sich nicht durch Zeitablauf, es muss aktiv in Ordnung gebracht werden. Die „offenen Posten“ kennen Sie. Nachdem ja der Urheber der würdelosen Schauspiele, der LtOStA Klaus Puderbach zur Erleichterung vieler anständiger Menschen das Feld geräumt hat, könnte sein Nachfolger jetzt aufräumen. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass der Nachfolger von Puderbach nicht der Oberstaatsanwalt M. Aus Mainz von 2005 ist. Der hat nämlich seine grundgesetzwidrige Einstellung zum Artikel 5 des Grundgesetzes „Freie Meinungsäußerung“ mehr als deutlich bewiesen: http://www.beschwerdezentrum.org/Bilder_Grafiken/T_Online_Zensur.pdf Hier ganz unten mein Schreiben vom 15.12 2005 Oberstaatsanwalt M! Es geht Ihnen, Herr Hartloff, auch nicht um meine Computer, sondern um den unangenehmen Umstand, dass die rheinland-pfälzischen Justizbehörden in meinen Webseiten weltweit als ein Verein dargestellt wird, der von Dilettanten dominiert wird und der sich selbst bis zur Handlungsunfähigkeit eingeklemmt hat. Es findet sich offenbar kein Richter, der sich an dem Strafbefehl http://www.willkuerstaat.de/Strafbefehl.htm die Finger schmutzig machen möchte, nicht einmal, indem er die Einstellung des Verfahrens verfügt. Also bleibt alles liegen. Das Schmutzigste an der ganzen Sache ist die Lüge der 1.Justizhauptwachtmeisterin Isabel Geiss. (Fall 3 im Strafbefehl) Ich nehme an, dass die falsche Anschuldigung inzwischen intern aufgeklärt ist. Man fragt sich nur noch, wie kommt man da raus, ohne gegen Geiss und ihre Anstifterinnen Verfahren einleiten zu müssen? Die Antwort ist einfach: Gar nicht. Entweder hier wird ordnungsgemäß ermittelt, angeklagt und verurteilt, oder die Sache wird zur Schwestersache der Sache Staatsanwältin Dietrich, also zum Dauerbrenner im Web: http://www.detmar-hoeffgen.de/Dietrich.htm An dieser Stelle erinnere ich daran, dass das Web nichts vergisst! Des weiteren macht Ihr Chef Kurt Beck als Ministerpräsident in den Webseiten keine gute Figur. Wenn er sich noch mal zur Wahl stellen will, sollte er sich die Wesensmerkmale eines Rechtsstaates erklären lassen. Dann sollte er darauf drängen, dass seine Mitarbeiter auch dementsprechend handeln. Eines möchte ich nicht annehmen und es stünde auch im Widerspruch zur Einschätzung derer, die ihn persönlich kennen: Dass er nämlich Nachholbedarf zum Thema „menschlicher Anstand“ hätte. Umso mehr wundert mich, dass er nicht reagiert. Haben Sie ihm alle das Märchen von der richterlichen Unabhängigkeit erzählt mit der Folge: da kann man nix machen? Haben Sie ihm alle verschwiegen, dass gerade der Richterberuf alles andere als unabhängig ist: Niemand ist so unbedingt an Recht und Gesetz gebunden wie die Richterschaft. Hier, das verlangt die gesamte Gesellschaft, dürfen aber auch nur Personen eingesetzt werden, die außer der formalen Befähigung zum Richteramt (2 Staatsexamina, die hat jeder Anwalt, auch der Verbrecherische) vor allem die Eignung zum Richteramt haben müssen. Dazu gehört ein untadeliger Charakter, Sozialkompetenz, ein funktionierendes Gewissen in diesem Sinne: Gewissen ist als seelisches Phänomen zu verstehen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen evidente Gebote unbedingten Sollens sind. Das schließt aus, dass jeder Armleuchter, der die formalen Voraussetzungen mit bringt, auch zum Richteramt berufen werden darf. Der Fall meiner Computerbeschlagnahme beweist, dass die mit der Sache befassten Richterinnen nicht einmal das Verfassungserfordernis „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ zu handhaben wissen. Das Ermittlungsverfahren gegen sie beweist, dass das nicht nur mir aufgefallen ist. http://www.willkuerstaat.de/Hook.htm Hier wird mit viel Ach und Krach dargelegt, dass die Richterinnen Clemens und Ballhausen offenbar nicht wussten, was sie taten, und deshalb nicht verantwortlich sind. Keine Rechtsbeugung … wenn der Täter nicht bewusst gegen grundlegende Prinzipien des Rechts… verstoßen hat. Die Richterin Ballhausen hatte meine Beschwerde vorliegen, in der ich den Verstoß gegen das Übermaßverbot gerügt hatte. Dennoch hat sie nicht abgeholfen. Was soll das also?? Wer nicht weiß, was sie tut, darf keine Richterin sein. Findet hier genau das statt, was ich der früheren Justizministerin Zypries erläutert habe? Eine „Bedarfsgemeinschaft zur gegenseitigen Abschirmung“? http://www.willkuerstaat.de/Zypries.htm Abschließend will ich noch zwei Dinge ansprechen: Ich selbst bin von den Akteusen selbst wie von denen, die verantwortungslos weggucken, derart angewidert, dass ich kotzen möchte. Zweitens, ich weiß, dass ich Sie jetzt alle mit folgendem Zitat hoffnungslos überfordere: Die großen Zweifler an der Wissenschaft und dem Werte des Rechts, ein Tolstoi, ein Daumier, ein Anatole France, sind für den werdenden Juristen unschätzbare Mahner zur Selbstbesinnung. Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist. Gustav Radbruch 1878-1949 war zweimal JuMist in der Weimarer Republik
Ich wünsche Ihnen zu Ostern auch eine Zeit der Selbstbesinnung.
Es bewahrheitet sich einmal wieder die Urweisheit der Menschen: Gib einem miesen Charakter nur etwas Macht in die Hand, und Du kannst sicher sein: Er wird sie gründlich missbrauchen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.5155597 Wöllstein Tel.: 06703-3038-69 Jochen Hartloff SPD-Fraktion Mainz 21.12.2009 Betr.: Beschlagnahme meiner Computer Bezug: Ihr Schreiben vom 16.12.2009 TM089/mz Sehr geehrter Herr Hartloff, ich bin erstaunt, dass Sie mit dem Querulanten Hoeffgen Kontakt aufnehmen. Was bezwecken Sie?? Den Beschluss zur Beschlagnahme finden Sie in meiner o.a. Webseite. Die Computer sind noch immer beschlagnahmt. Meine sämtlichen Dateien, auch die seinerzeitige e-mail-Korrespondenz mit Ihnen, sind mir entzogen worden. Die Justiz in Rheinland-Pfalz bewegt sich in eine neue Dimension. Daran lasse ich in meiner Webseite die ganze Welt teilhaben. Mit freundlichen Grüßen
Dieses Schreiben schicke ich auch an Ihren Chef.
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