| Assessor jur. Detmar
Hoeffgen Kirchstr.51 55597 Wöllstein Tel.:06703-3038-69 16.12.2008 Justizminister RLP Ernst-Ludwig-Strasse 3 55116 Mainz Betr.: 3133E08-1-40 Sehr geehrter Herr Geis, (Herr Geis hatte mir im Auftrag von Bamberger geantwortet)ich danke für Ihr freundliches Schreiben vom 5.12.08 Für eine bessere Einordnung dessen, was jetzt folgt, teile ich Ihnen mit, dass ich als Rechtsreferendar in der Staatsanwaltschaft Mainz meine Station absolviert habe. Damals 1978, war die StA Mainz noch in Ordnung! Ich habe an einer Arbeitsgemeinschaft „Legalitätsprinzip" teilgenommen, deren Leiter Klaus Puderbach hieß. Zur Sache: Erfreulicherweise stellen Sie den Art. 97 GG nicht als Freibrief für richterliche Willkür dar, sondern betonen entgegen bundesweiter Übung die Bindung der Richter m/w an Recht und Gesetz. Genau das ist der Kern der Sache. Da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel Verfassungsrang hat, muss folgerichtig die Überprüfung richterlicher Entscheidungen, die dies zum Gegenstand haben, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen können. Das werde ich ausprobieren. Ich habe der Bundesjustizministerin Zypries im Abgeordnetenwatch zugesagt, dass ich wegen der rechtswidrigen weil unverhältnismäßigen Beschlagnahme meiner Computer Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung erstatten werde. Bisher betroffen sind zwei Richterinnen und eine Staatsanwältin. Damit diese Strafanzeigen nicht auch verschwinden, wie schon mal geschehen, werde ich sie gleichzeitig im Web veröffentlichen. Ihre Ausführungen zum Ablauf von Fristen kann ich nicht genau einordnen. Falls damit jedoch die Ermittlungen wegen des meineid-gestützten Prozessbetrugs gemeint sind, (Ausgangsfall/Prozessbetrug in der Website), so darf ich darauf hinweisen, dass das Justizministerium mir mehrfach zugesagt hat, das Verfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Tatsachen vorgebracht werden. Zuletzt wurde das dem Abgeordneten Michael Hüttner mitgeteilt, wie er in einem Schreiben an mich ausführte. (Schreiben vom 19.10.2007) Das ist die pure Heuchelei. Es bedarf keiner neuen Tatsachen, sondern ausschließlich der Ausschöpfung der vorliegenden Tatsachen. Dazu müsste nachgeholt werden, was ich im meiner Strafanzeige gegen Mertin und andere, vom 28.3.2002 (Mertin in der Website) an Ermittlungsdefiziten aufgezeigt habe. Hier finden Sie auch ein Motiv für das Verhalten der beteiligten Personen. Es ist ein schlechter Witz, wenn die Zeugen, (meine Frau und ich), bezüglich des alles entscheidenden Vorgangs, (das war hier eine Scheckübergabe und die zugehörigen Umstände), einfach nicht vernommen werden. Ich habe das alles mehrfach angemahnt. Diese Vernehmung hätte meiner Frau und mir 8 Jahre vergifteten Lebens erspart! Hier liegt auch kein Irrtum, Dummheit oder ähnliches vor, sondern Vorsatz im Sinne von Absicht! Ich lege ein separates Schreiben bei mit den Namen derjenigen im Ministerium, die Sie nicht konsultieren sollten. Das sind teilweise die Personen, die nach angeblich "sorgfältigen Prüfungen" der Sachverhalte nichts feststellen konnten/wollten, die Beschwerden zurückgewiesen und damit die strafprozessuale Aufarbeitung verhindert haben. Ob auf Anordnung, oder aus eigenem Antrieb bleibt mal offen. Klar erkennbar ist allerdings, dass hier Strafvereitelungen im Amt vorliegen! Ich versichere Ihnen: Wenn nichts getan wird, wird meine Webseite eine „Unendliche Geschichte"! Der erste Schritt zur Beendigung meiner Veröffentlichungen im Internet wäre die Aufarbeitung der angesprochenen Ermittlungsdefizite im Prozessbetrugsfall. Ich versichere Ihnen hoch und heilig: Ich werde nie an meineidige Prozessbetrüger zahlen, denn in unserer Rechtsordnung ist es nicht vorgesehen, dass das Recht dem Unrecht weichen muss. Der zweite Schritt wäre, die Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich vom 2.5.2002!! (Webseite Staatsanwältin Dietrich) endlich nach StPO zu bearbeiten. Dieser Schritt würde zurück in die Rechtsstaatlichkeit führen, was Vertrauen schaffen würde. In dieser Sache werde ich den europäischen Gerichtshof anrufen. Man stelle sich die Blamage vor, wenn der EU-Gerichtshof das deutsche Bundesverfassungsgericht lehrt, was Rechtsweggarantie ist. Nicht auszudenken! Dann und nur dann wenn das erledigt ist, kann ich in meiner Webseite dementsprechende Vermerke machen. Auch werde ich dann einzelne Namen und erledigte Darstellungen löschen. Noch ein allgemeiner Hinweis: Was mir passiert ist, dass nämlich mit der „Beleidigungskeule" nach mir geschlagen wurde, scheint ein bundesweiter Justizsport geworden zu sein. Er ist sehr bequem: man braucht die zugrunde liegenden Sachverhalte nicht aufzuarbeiten, denn die Beleidigung ist ein Straftatbestand per se. Deshalb hat RA Witt aus Heidelberg auch nicht wegen „Falscher Anschuldigung" angezeigt, was geboten gewesen wäre. Damit wäre er geplatzt! Ich weiß wirklich nicht, inwieweit in Ihrem Haus realisiert wird, welch immenser Schaden dem Ruf unseres Landes zugefügt wurde und wird. Der Leser meiner Webseite gewinnt den Eindruck, dass die Justiz in Rheinland-Pfalz mit aller Gewalt das Recht durch Unrecht zu ersetzen versucht, um die eigenen Leute zu schützen. Und sie haben Recht! Über eine solche Niedrigkeit sollten wir gesondert diskutieren! Hoffentlich werden Sie Gelegenheit finden, die Sache mit Ihrem Chef zu besprechen. Ich biete jetzt zum Xten Mal meine konstruktive Mitarbeit an. Ihnen und den Ihren wünsche ich alles Beste zu Weihnachten und für 2009
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