|
" " (Verteiler)
Ihr Schreiben vom 18.11.2008
Sehr geehrter Herr Hoeffgen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.11.2008. Hierin wenden Sie sich unter anderem gegen einen Ihrer Auffassung nach nicht gerechtfertigten Beschlagnahmebeschluss von Frau Richterin am Amtsgericht Clemens bei dem Amtsgericht Mainz. Herr Staatsminister Dr. Bamberger erhält täglich eine Vielzahl von Schreiben, die er - wofür ich um Verständnis bitte - nicht alle persönlich beantworten kann. Er hat mich daher gebeten, mich Ihrem Anliegen anzunehmen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich den Erwartungen, die Sie mit Ihrem Brief verbunden haben, nicht zu entsprechen vermag. Nach Artikel 97 des Grundgesetzes sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das bedeutet, dass ihre Entscheidungen grundsätzlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze angefochten und - sofern gesetzlich zulässig - durch übergeordnete Gerichte überprüft werden können. Wie Ihrem Schreiben an das Amtsgericht Mainz vom 31.08.2008, welches Sie nachrichtlich auch dem Ministerium der Justiz übersandt hatten, entnommen werden konnte, haben Sie bereits entsprechende Anträge beim Amtsgericht Mainz gestellt.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Ralf Geis
|
||||||||
| Startseite Antwort |