- per E-Mail -

Herrn

Dietmar Hoeffgen

Kirchstr. 51

55597 Wöllstein

d.hoeffgen@online.de

"   " (KOPFBOGENZUSATZ?)

Ernst-Ludwig-Straße 3

55116 Mainz

Zentrale Kommunikation:

Telefon 06131 16-0

Telefax 06131 16-4887

Poststelle@min.jm.rlp.de

www.justiz.rlp.de

5. Dezember 2008

"   " (Verteiler)

Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon / Fax
3133E08-1-40

Bitte immer angeben!

18.11.2008

"   " (fremdes GZ)

"   " (E-Mail Adresse)

06131 16-

06131 16-

 

Ihr Schreiben vom 18.11.2008

 

Sehr geehrter Herr Hoeffgen,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.11.2008. Hierin wenden Sie sich unter anderem gegen einen Ihrer Auffassung nach nicht gerechtfertigten Beschlagnahmebeschluss von Frau Richterin am Amtsgericht Clemens bei dem Amtsgericht Mainz. Herr Staatsminister Dr. Bamberger erhält täglich eine Vielzahl von Schreiben, die er - wofür ich um Verständnis bitte - nicht alle persönlich beantworten kann. Er hat mich daher gebeten, mich Ihrem Anliegen anzunehmen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich den Erwartungen, die Sie mit Ihrem Brief verbunden haben, nicht zu entsprechen vermag.

Nach Artikel 97 des Grundgesetzes sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das bedeutet, dass ihre Entscheidungen grundsätzlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze angefochten und - sofern gesetzlich zulässig - durch übergeordnete Gerichte überprüft werden können.

Wie Ihrem Schreiben an das Amtsgericht Mainz vom 31.08.2008, welches Sie nachrichtlich auch dem Ministerium der Justiz übersandt hatten, entnommen werden konnte, haben Sie bereits entsprechende Anträge beim Amtsgericht Mainz gestellt.


Stehen die gesetzlichen Anfechtungsmöglichkeiten, zum Beispiel aufgrund Ablaufs der Rechtsmittelfrist, nicht oder nicht mehr zur Verfügung, muss die gerichtliche Entscheidung im Interesse des Rechtsfriedens hingenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Betroffenen mit ihr nicht einverstanden sind und das im Einzelfall schwer fallen mag. Eine Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen oder gar ein Eingreifen ist weder dem Ministerium der Justiz noch anderen staatlichen Stellen erlaubt.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Ralf Geis

 

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