Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.5155597 Wöllstein
28.9.2011 Amtsgericht Alzey Direktor Ludemann Schlossgasse 32 55232 Alzey Betr.: 25 C 33/06 Hier: Befangenheitsantrag In vorbezeichneter Sache wurde mir eine Verfügung vom 9.9. amtlich zugestellt. Der Richter Hartman hat in der 3.Zeile von unten ganz eindeutig eine Empfehlung an den Antragsteller RA Witt gegeben, wie er in der Sache zu seinem verwerflichen Ziel kommen kann: „Es wir daher (dem Antragsteller) anheimgestellt…die Androhung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO zu beantragen.“ Damit hat der Richter Partei ergriffen! Ich beantrage daher, den Richter Hartmann wegen offensichtlicher Parteilichkeit von der Bearbeitung dieses Falles abzuziehen. Ich gehe mal blauäugig davon aus, dass Parteilichkeit nicht zum geschützten Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit nach Artikel 97 GG gehört. Ich weise erneut darauf hin, dass es mir technisch nicht möglich ist, die Webseite zu bearbeiten, weil der Antragsteller durch seine Strafanzeige die Beschlagnahme des Computers, der die entscheidenden Dateien enthält, bewirkt hat. Eine Verpflichtung, die auf Unmöglichkeit gerichtet ist, ist idiotisch!! Da das Gericht diesen Vorgang isoliert betrachtet und offenbar den Zusammenhang nicht begriffen hat, füge ich hier einen Auszug aus einer Erklärung bei, die ich, an die Polizeiwache Wörrstadt geschickt habe. Das war erforderlich geworden, weil mir das Rechtliche Gehör im Fall 3111 Js 18691/08 (angebliche Beleidigung des Antragstellers RA Hans Witt), ebenfalls AG Alzey, verweigert wurde. Der vollständige Text ist Inhalt dieser Akte.
An die Polizeiwache Wörrstadt 24.04.2009: Für die Veröffentlichungen der Vorgänge im Internet habe ich ein sehr berechtigtes Interesse: 1) Durch den Prozessbetrug des RA Witt zusammen mit seiner Mandantin Doris Will habe ich erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Das nehme ich nicht hin, denn es entspricht nicht der Rechtsordnung, dass der Betrüger die Früchte seines Betruges ungestört erntet! 2) Die Verstöße der Staatsanwaltschaft Mainz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen die Ermittlungspflicht nach StPO § 160, (Seite 2 Mitte der Anlage 2) und die Weigerung, die Defizite aufzuarbeiten, haben dazu geführt, dass die Täter des Prozessbetrugs sich in aller Ruhe aus dem rechtskräftigen Betrugsurteil mit Vollstreckungen bedienen konnten. 3) Ein ganz wichtiges Interesse an der Veröffentlichung liegt für alle Bürger in Deutschland darin, dass ich vor Rechtsanwälten warne, die ihren Mandanten einen klaren Prozesssieg versprechen, wenn sie, durch Abtretung zum Zeugen des Prozesses gemacht, nur ein ganz klein wenig? das Gericht anlügen. Hier empfehle ich jedem beklagten Bürger, diesen „Zeugen“ vereidigen zu lassen. Nicht jeder ist so hart gesotten wie Doris Will, und wird zurückziehen! Dieser Trick mit der „Klage aus abgetretenem Recht“ ist so verbreitet, dass davor dringend gewarnt werden muss. 4) Weil eine ordnungsgemäße Bearbeitung, (wie das geht, steht in der Strafprozessordnung!) seit fast 10 Jahren verweigert wird, muss Druck durch die Öffentlichkeit gemacht werden. Dieser Staat droht vor die Hunde zu gehen! Mit der vorgenannten Verfügung unterstützt das AG Alzey die Gegenseite aktiv und begünstigt damit den Psychoterror. Um auf die miese Stimmungsmache des RA Witt gegen meine Frau und mich einzugehen (Seite 3 des Schreibens vom 7.9. unten: Das Verfahren gegen meine Frau wurde gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwältin Dietrich eingestellt. Ob der Richter damals erkannt hat, dass die Anklageschrift falsche Anschuldigungen enthielt oder ob er das ganze Verfahren für idiotisch hielt, weiß wohl nur er. Das Aktenzeichen lautet 3132 Js 17857/00 Sie können dem Aktenzeichen aus dem Jahr 2000 entnehmen, dass meine Frau und ich dem Psychoterror seit 11 Jahren ausgesetzt sind. Das „Erinnerungsvermögen des Antragstellers“ ist offenbar gezielt gestört: Das Verfahren wurde nicht vom Gericht eingeleitet, sondern ist auf eine Strafanzeige des damals noch erforderlichen, vom Antragsteller beauftragten Korrespondenzanwalts Hans Eichele von der Kanzlei Rohwedder & Partner in Mainz zurückzuführen. Eichele hatte die Strafanzeige am Ende des erbärmlichen Zivilprozesses bereits hämisch angekündigt. Die falsche Anschuldigung in diesem niederträchtigen Verfahren wurde von mir zur Anzeige gebracht. Diese Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Dietrich ist in diesem „Rechtsstaat“ bis heute auf Veranlassung des damaligen LtOStA Klaus Puderbach und mit Hilfe des damaligen Justizministers Herbert Mertin FDP bis heute verschwunden! Eine ausführlich Darstellung findet sich seit 6 Jahren in der Webseite www.detmar-hoeffgen.de (Der Inhalt dieser Seite ist keine Laudatio für das Bundesverfassungsgericht zum Sechzigsten!) Inzwischen widert es mich an, staatsbezahlte Juristen darauf hinzuweisen, dass sie die Gesetze zu achten haben, und zwar nach Wortlaut und Sinn. Ich beantrage, die Anträge des Gegners abzuweisen. Sie haben den ausschließlichen Zweck, mir zu schaden. Die Darstellung der Wahrheit werden sie in keiner Weise verhindern. Auf diese Weise wird der Rechtsfrieden jedenfalls nicht hergestellt. Ich werde dieses Schreiben in der Webseite www.willkuerstaat.de veröffentlichen. Der Vorgang ist von erheblichem öffentlichem Interesse. Ein Vertrauen des Bürgers in den Rechtstaat ist nämlich völlig unangebracht! |
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