Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51

55597 Wöllstein

Tel.:06703-303869

www.detmar-hoeffgen.de 

27.06.2010

Amtsgericht Alzey

Schlossgasse 32

55232 Alzey

Betr.: 3111 Js 18691/08 .aCs

 

Sehr geehrter Herr Richter van Krüchten,

ich danke für die Vorab-Übersendung der Kopie des Ermittlungsergebnisses der PC-Durchsuchungen.

1) Ich bin erneut überrascht.

Der Ermittlungsauftrag lautet gar nicht, Beweise für eine angebliche Beleidigung des RA Witt zu finden, sondern (Scan aus dem Original):

Mithin ist der Beschlagnahmebeschluss der Richterin Clemens vom 21.7.2008 http://www.willkuerstaat.de/ClemensB.htm  eine vorsätzliche Täuschung.

Wie mit dieser Täuschung juristisch umzugehen ist, und welche Auswirkungen sie auf das anstehende Verfahren hat, weiß ich noch nicht. Es ist anzunehmen, dass alle meine Eingaben unter dem falschen Aspekt „Offizialdelikt" bearbeitet wurden und die Ergebnisse deshalb nicht brauchbar sind.

Das Suchergebnis nach „Rechtsanwalt Witt" war jedenfalls recht mager:

Auf dem Laptop 0 Treffer, auf der Festplatte 2 Treffer und auf dem PC ebenfalls 2 Treffer. (Blatt 3 des Berichts vom 28.10.2008).

Puderbach, jetzt pensioniert, war zum Zeitpunkt der Beschlagnahme noch Leitender Oberstaatsanwalt in Mainz und für Beurteilungen und Beförderungen zuständig. Meine Webseite www.detmar-hoeffgen.de  ist ihm naturgemäß ein Dorn im Auge. Daher liegt nahe, dass hier ein Zusammenhang besteht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Strafanzeige der RAe Witt pp. lediglich als willkommener Vorwand gedient hat, um meine Gesinnung, Pläne, Rechtsmittelentwürfe etc. auszuforschen. Beweise für die als Beleidigung deklarierten Fakten und Bewertungen waren mit der Strafanzeige von Witt/Lembach als Anlagen mitgeliefert worden. Hier war also kein Bedarf! Außerdem waren und sind sie immer noch problemlos aus meiner Webseite zu kopieren.

Hier erhebt sich die Frage nach dem Datenschutz. Ich werde sie stellen!

Zudem war die Beschlagnahme, was ich in allen meinen Eingaben immer wieder betont habe, unverhältnismäßig:

BVerfG: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Beschlagnahme eines elektronischen Datenbestandes besonders zu beachten

Bevor die gesamten elektronischen Datenbestände eines Verdächtigen beschlagnahmt werden, müssen sie sorgfältig gesichtet und nach ihrer Verfahrensrelevanz getrennt werden. Auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren und die Schwere der Tat, wegen der ermittelt wird, sind mit einzubeziehen. Ansonsten greift die Beschlagnahme unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Freiheit ein, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.04.2005, Az.: 2 BvR 1027/02).

Ich halte an dieser Stelle definitiv fest: Keiner der Vorwürfe, die ich in meinen Webseiten erhoben habe, ist jemals sachlich widerlegt worden! Die Wahrheit kann niemand widerlegen! Daraus mag jeder seine eigenen Schlüsse ziehen!

2) Da die Beweissicherung auf meinen PCs beendet ist, gibt es keinen sachlichen Grund mehr für deren Einbehaltung. Ich wiederhole: Ich benötige meine rechtswidrig beschlagnahmten Computer, da in ihnen ein Teil der Beweise archiviert sind, die ich zu meiner Verteidigung benötige. Ich gehe nicht davon aus, dass das Gericht meine Verteidigung vorsätzlich behindern will. Von den PCs geht keine Gefahr aus.

3) Ich nehme an, dass die Anzeigeerstatter RAe Witt und Lembach mit der Entwicklung wenig einverstanden sind. Der ganze Aufruhr im Internet hat meiner Webseite www.detmar-hoeffgen.de  innerhalb kürzester Zeit einen Zugriffszuwachs von 400% beschert. Noch jetzt kommen monatlich 2.500 neue Besucher hinzu.(Wiederholer werden nicht gezählt!) Das ist sicher nicht dazu geeignet, das Vertrauen in die Kanzlei Witt Nittel pp. In Heidelberg zu stärken.

Noch weniger erfreut werden sie sein wenn sie erfahren, dass Doris Will, ihre Tochter Kerstin und der frühere Kanzleikollege Werner Bornemann v. Loeben als Zeugen für den Prozessbetrug und den Meineid geladen sind. (Dies haben Sie mir im Anschreiben vom 23.6.2010 bestätigt.)

Und diese drei Zeugen haben die wenigste Freude am geschehen!

Nach meiner Aktenlage liegt hier lediglich ein Antragsdelikt vor, (Beleidigung und Verleumdung in der Anzeige, nur Beleidigung im Strafbefehl) Das zwingend vorgeschriebene Sühneverfahren ist nicht durchgeführt worden. Daher fehlt eine Prozessvoraussetzung. Eine Entscheidung mit Begründung, dass der Fall als „Offizialdelikt" zu behandeln ist, liegt nicht vor. Damit ist auch der Strafbefehl rechtswidrig!

Ich schlage daher vor, das Verfahren einzustellen. Das muss aber, um sinnvoll zu sein, verbunden werden mit einer Erledigung des Prozessbetrugs und seiner Folgen. Erst dann kann ich in meinen Webseiten eine Erledigung in der Sache erklären und die Namen und belastenden Ausführungen löschen. Andernfalls geschieht hier nichts!

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich an einer Bestrafung der Doris Will und ihrer Tochter nicht interessiert bin.

Meine Vorstellung ist,

ich werde aus dem Schuldnerverzeichnis gestrichen

die Schuldtitel werden als erledigt erklärt

die Täter m/w zahlen die rechtswidrig erlangten Beträge gesetzmäßig verzinst zurück; und sie leisten angemessenen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld für 10 Jahre vergifteten Lebens für meine Frau und mich!

Das alles wird von den Tätern und Beteiligten dem Gericht zu Protokoll gegeben, konkretisiert wird das später.

4) Es ist richtig, dass ich nach der Beschlagnahme meiner PCs am 24.8.2008 mehrfach versucht habe, die Richterin Clemens telefonisch zu erreichen. Das ist mir nicht gelungen, ich hatte den Eindruck, dass sie sich verleugnen ließ.

Aus meiner Zeit als Rechtsanwalt in Mainz und Alzey war ich eine andere „Erreichbarkeit" gewohnt.

Die Wachtmeisterin Geiss kann nur eine verständliche Verwechslung vorgenommen haben. Sie hat selbst ausgesagt, dass sie viele Anrufe zu bewältigen hatte. Offenbar war sie auch erregt.

Die zitierten Formulierungen sind weder mein Niveau noch mein Sprachgebrauch. Im Übrigen behandle ich Uniformträger, wenn sie sich als solche zu erkennen geben, immer mit kameradschaftlichem Respekt, weil sie mir schon viel geholfen haben.

Ich bestreite ganz entschieden, dass ich irgendjemanden in der Telefonzentrale der Justizbehörden beleidigt habe.

Zu den „massivsten" Beleidigungen der Zeugin Wendel gegenüber (Schreiben der Isabel Geiss vom 26.8.2008) kann ich gar nichts sagen, weil sie nicht konkret sind. Ich nehme an, das wird die nächste Überraschung in dieser Sache.!

Dies alles hätte im Vorfeld bei einer ordnungsgemäßen Anhörung geklärt werden können.

Rein vorsorglich weise ich auf die RiStBV Ziffer 232:

 

 

Ich werde dieses Schreiben per e-mail an Witt pp., Bornemann v. Loeben und per Post an Kerstin Will leiten.

 
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