Assessor jur. Detmar Hoeffgen,   Kirchstrasse 51,  55597 Wöllstein/Rheinhessen   d.hoeffgen@online.de

 

22.01.2012  neu:Verfassungsbeschwerde in Sachen "Beleidigung des RA Witt aus Heidelberg"

Ergänzung an das Verfassungsgericht

Neu: Schreiben an die Präsidentin des Landgerichts Mainz. Sie hat bisher auf meine qualifizierten Schreiben immer qualifiziert geantwortet, also warte ich noch ab.

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Wahlbeschwerde+Verfassungsklage:  Dieses Thema habe ich hierhin verlagert.

Neu: Der Beschluss zeigt, dass das Gericht sich mit der Problematik  gar nicht befasst hat.

 

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Kleines Zwischenspiel: Die schrumpfende Anwaltskanzlei um den RA Witt probt die Selbstrettung. Offenbar kommt nur noch Klientel, die zum Obsiegen bei Gericht bereit ist, zu lügen bzw. einen Meineid zu schwören.

Und das werden immer weniger. Das AG Alzey hilft dem RA Witt

Dreister geht´s nimmer! Oder doch?? Doch!!

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neu: Schreiben an den neuen Justizminister in Rheinland-Pfalz                     

Hier geht es weiter in Sachen Rheinland-Pfälzische Justizposse bzw. Schmierentheater!!

Aktenzeichen 3111 Js 18691/08

Inzwischen  ist die Sache beim BGH angekommen!

Gibt es jetzt die nächste Maulschelle (nach der Bamberger-Blamage) für die rheinland-pfälzische Justiz? Diesmal vom BGH?? Nein, er ist nicht zuständig. Abgewiesen!

Ist das das Ende des Rechtswegs? Ein ganz offensichtlich gegen alle Regeln der Strafprozessordnung ergangenes Urteil soll Rechtskraft erlangen. Oder??

Nein! Verfassungsbeschwerde!

Vom Landgericht Mainz ging es an das OLG Koblenz. Hier die erste und die letzte Seite des "Beschlusses" und meine Antwort. (Rechtsbeschwerde)

Darauf bekam ich diese Antwort. Um der Sache ein Ende zu bereiten, habe ich dann an den Fraktionsvorsitzenden (jetzt Justizminister) der SPD geschrieben, aber bis zum 31.1.2011 keine Antwort bekommen. Bis heute keine Antwort!

Dann habe ich an die Vorsitzende Richterin am OLG diese mail geschickt. Telefonisch nachgefragt: Sie ist angekommen. Die Sache bleibt spannend: Rechtsstaat oder Willkürstaat, das ist hier die Frage!

Ich hatte die Hoffnung, dass meine  prozessbegleitende Berichterstattung im Internet die Justiz zur besonderen Sorgfalt veranlassen könnte. Weit gefehlt! Nicht einmal die einzig denkbare Strafvorschrift,  § 185 Strafgesetzbuch, wurde offenbar richtig gelesen. Lesen Sie  meine Berufungsbegründung.

Mein Schreiben an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Jochen Hartloff , der bei mir nach dem Verbleib meiner PCs gefragt hatte. Hier das Ergebnis der Verhandlung ,  an Hartloff am 12.8.2010  Neu!!! Mein Schreiben an den jetzige Justizminister von Rheinland-Pfalz Jochen Hartloff!

Auch keine Antwort!

Der geneigte Leser bilde sich sein eigenes Urteil und teile mir bitte per e-mail mit, ob er eine vergleichbare Niedertracht der Justiz im Deutschland (West oder Ost) nach 1945 nachweisen kann!

 

Meine erste Webseite  www.detmar-hoeffgen.de  ist seit dem 20.8.2005 veröffentlicht. Darin wird die menschenverachtende Missachtung geltenden Rechts durch Staat und Justiz in Rheinland-Pfalz bis hin zum Bundesverfassungsgericht dargestellt.

Es handelt sich um zwei Fälle, die miteinander verwoben sind: Zuerst war ein Prozessbetrug, dessen gesetzeskonforme Aufklärung von der Staatsanwaltschaft Mainz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz verhindert wurde,  und    zweitens, weil ich mir das nicht gefallen ließ und eine saubere Bearbeitung forderte, wurde stellvertretend, als eine Art Racheakt, meine Frau mit gefälschtem Sachverhalt von einer Staatsanwältin Dietrich, Mainz, vor Gericht gezerrt. Ein anständiger und fähiger Richter (männlich) hat das Verfahren gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwältin Dietrich in der mündlichen Verhandlung eingestellt. Die daraufhin von mir erstattete Strafanzeige gegen die StA´in Dietrich wegen Rechtsbeugung wurde versenkt und ist bis heute nicht bearbeitet worden. (siehe obige Webseite) Selbst das Bundes-verfassungsgericht ist damit offenbar einverstanden!  Soviel zum Rechtsstaat, insbesondere Rechtsstaat Rheinland-Pfalz!

Diese Webseite hier behandelt einen Fall von offenkundiger Rache von Mainzer Juristinnen, weil die eben erwähnte  Strafanzeige gegen deren Kollegin StA´in Dietrich seit mehr als 4 Jahren ungehindert im weltweiten Web zu lesen ist.        Ich persönlich habe den unabweisbaren Eindruck, dass sich hier eine abweichende Sektion der wirklichen, ernstzunehmenden Frauenpower zusammengetan hat, um die jahrtausende währende Unterdrückung der Frau durch den Mann fürchterlich zu rächen. Die beteiligten Personen sind:     

Die Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach aus Heidelberg, als Anzeigeerstatterin aus der Kanzlei Rechtsanwalt Witt, (aus der anderen Webseite wohlbekannt!),  die Staatsanwältin Felizitas Hook, die Richterinnen Clemens und Ballhausen aus Mainz. Hinzu kommt der Richter van Krüchten, der den Strafbefehl offenbar ohne jede Prüfung abgestempelt hat. (Er hat nicht unterschrieben!)

Dabei kommt es denen auf die Mittel gar nicht an. Der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, die zwingenden Vorschriften über Anhörung, Sühnetermin etc. müssen hier  angesichts des gewaltigen Sendungsbewusstseins der Akteurinnen einfach mal zurückstehen!                                                                                                                           

Problematisch wird es für alle diejenigen Frauen, die ernsthaft und seriös um Gleichberechtigung und Gleichstellung bemüht sind. Sie müssen hier erkennen, dass das Vorurteil gegen "Frauen in verantwortungsvollen Positionen" oft gar kein Vorurteil, sondern ein gut begründbares Urteil ist! Die Wirtschaftsunternehmen wissen das! Deshalb gibt es dort so wenig Frauen in hohen Positionen!

Zum besseren Verständnis kurz die Behandlung einer Strafanzeige wegen "Beleidigung" seitens der Staatsanwaltschaft: Die Erstprüfung heißt: Liegt ein öffentliches Interesse vor? Bei Beleidigung einer Privatperson regelmäßig zu verneinen, also ab auf den Privatklageweg. Das kostet 10 Minuten und ein einziges Formular! Auf keinen Fall fällt einem normalen Staatsanwaltsgehirn ein, hier eine Computerbeschlagnahme zu inszenieren.

Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt: Weil die Beschuldigungen aus dem Beschluss zu dünn sind, um  meine Verurteilung überhaupt durchzusetzen, wurde eine "Beleidigung einer Amtsperson" zusammengelogen. (Fall 3 im Strafbefehl, wird im Urteil wiederholt) Wir sehen hier die Charakterunterschicht unserer Justiz!

Zur Einleitung mein Schreiben im Abgeordnetenwatch. Dazu muss ich anmerken, dass Frau Zypries im Abgeordnetenwatch in peinlicher Gebetsmühlenart wiederholt, Deutschland sei ein funktionierender Rechtsstaat, obwohl sie genau weiß, auch aus dem Internet, dass das absolut falsch ist- Aber was soll sie sonst sagen? Vielleicht die Wahrheit??

06.10.2008
Frage von
 

Sehr geehrte Frau Zypries,
folgender Sachverhalt: Am 24.8.08 erscheint bei mir ein Polizist mit einer Beschlagnahmeverfügung für meine Computer. Die von der Staatsanwaltschaft Mainz beantragte und von einer Richterin unterzeichnete Verfügung ist mit dem verdacht auf "Beleidigung" eines Rechtsanwalts in meiner Webseite begründet. Der Inhalt meiner Computer soll weiteren "Beweis" für diese nicht näher bezeichnete "Beleidigung" erbringen, heißt es in der Verfügung. Es liegt für jeden Normalbürger auf der Hand, dass der Vorwurf der "Beleidigung" eine solche Maßnahme niemals rechtfertigt. Die Richterin versteht offenbar den Art.97 GG als Freibrief für richterliche Willkür. Das Gegenteil ist der Sinn! Er soll durch die Bindung der Richterin an Recht und Gesetz uns Bürger gerade vor der Willkür z.B. von Staatsanwaltschaften etc. schützen. (Richtervorbehalt)! Recht und Gesetz sind auch das Erfordernis des Übermaßverbots wie auch die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots. Die Missachtung macht den Beschluss rechtswidrig und die Richterin macht sich damit zur Täterin einer Rechtsbeugung. So steht es im Kommentar zum § 336 StGB. Ein Computer ist heute ein Gegenstand des intimsten Lebensbereichs, weil er Korrespondenz, Tagebuch, Bankkonten, Passwörter, Adressen, private Gedanken und tausend weitere höchstpersönliche Dinge enthält. Diese Daten wollen wir in erster Linie vor staatlichem Zugriff geschützt wissen!! Wenn dieses verfahren "rechtens" ist, dann ist dieses Deutschland nicht mehr meine Republik, in der ich als Soldat meine Pflicht zur "Verteidigung von Recht und Freiheit" getan habe und in der ich Rechtsanwalt geworden bin. Denn "Recht und Freiheit des Volkes" werden von diesem Staatsgebilde selbst zerstört. Bitte verweisen Sie mich jetzt nicht an das Landesjustizministerium in Mainz. Von da bekomme ich schon lange keine Antworten mehr! Ist dieses Deutschland für Sie immer noch ein Rechtsstaat?
Mit freundlichen Grüßen

15.10.2008
Antwort von
Brigitte Zypries

Bild: Brigitte Zypries

 

Sehr geehrter Herr ,

gerade weil die Bundesrepublik Deutschland für mich zweifellos ein Rechtsstaat ist, muss ich Sie an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz verweisen. Denn auf Entscheidungen der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden der Länder kann und darf das von mir geführte Bundesministerium der Justiz keinen Einfluss nehmen. Die Rechtspflege, zu der auch die Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gehört, ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen – Aufgabe der Bundesländer. Als Bundesministerin der Justiz stehen mir weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse gegenüber den Landesjustizverwaltungen und Gerichten zu. Aus diesem Grund nehme ich zu Vorgängen und Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen fallen, auch nicht Stellung.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

Ich habe den Justizminister  angeschrieben. Nochmal Ich habe den Ministerpräsidenten Kurt Beck SPD angeschrieben einmal und zweimal und dreimal Nichts!          
             
Offene Briefe:            
Du bist Deutschland????? Justizministerin Leutheusser - Schnarrenberger Siegmar Gabriel 23.1.2010 Respekt vor Politikern? Ex BuJuMist Zypries 14.3.2009

 

Fraktionschef SPD Mainz Hartloff 30.03.2010 Nochmal Hartloff 3.8.2010